Sunday, April 26, 2015

Warnung vor look-alike Webseite Bufdi.eu: Ein Erfahrungsbericht.

Ich habe keine solche Erfahrungsbericht über bufdi.eu im Netz gefunden. Da das so ein ärgerlicher Fall gewesen ist, wollte ich gern darüber berichten.

Eine Freundin war neulich verzweifelt. Im Auftrag ihres Vereins sollte sie einen Bufdi suchen. Im Eifer des Gefechts, hat sie sich bei www.bufdi.eu angemeldet, und sich anscheinend auf eine sogenannte Vertragsfalle eingelassen. 





Diese Webseite bzw. Organisation hat dem Verein einen sehr offiziell aussehenden (Papier) Brief gesendet wo ganz oben steht "Bundesfreiwilligendienst Informationen". Der Brief gibt unter anderem an "Mit fast 40.000 Freiwilligen ist der Bundesfreiwilligendienst eines der größten Erfolgskonzepte der letzten Jahre" und fordert dazu auf: "Melden Sie sich am besten gleich an: www. Bufdi. EU/anmelden/ ".



"Ich melde mich an" klicken bedeutet 2 Jahresvertrag und ca. 800 Euro

Meine Freundin hat innerhalb weniger Tage den Fehler entdeckt und hat eine Mail an einsatzstelle@Bufdi.EU geschickt: ich habe mich aus Versehen angemeldet und möchte meine Anzeige bitte deaktivieren. 

Mit Emails schreiben war bufdi.eu schnell - schnell wurden sie auch bedrohlich

Eine Mail kommt zügig zurück: Leider ist das nicht so einfach. Sie haben sich ja auf einen 2-Jahresvertrag mit uns verpflichtet. Aus Kulanz bieten wir an, dass Sie nur 90 Euro zahlen, dann sind sie raus. (Ich soll hier noch dazu schreiben: NICHTS wurde bis jetzt unterschrieben, keine richtigen Briefe ausgetauscht, etc.)

Meine Freundin wollte keine 90 Euro ausgeben. Sie hat nichts bekommen, und wollte nie einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen: sie wollte lediglich ihren Dienst für ihren Verein erledigen in dem sie eine kostenlose BFD-Anzeige erstellt. 

Es ging hin und her. Die Emails von einsatzstelle@bufdi.eu wurden immer bedrohlicher: wenn sie nicht auf unser Kulanzangebot eingehen, dann müssen Sie die vollen 800 Euro zahlen. Wir setzen unsere Forderungen gern vor Gericht durch. Dann werden Sie als Verlierer auch noch unsere Anwaltskosten zahlen, usw.

Vertragsfalle bzw. Abofalle: eine bekannte Masche

Die Erfahrung meiner Freundin passt ganz gut in die Kategorie der Vertragsfalle (ähnlich der Abofalle). Gekennzeichnet durch einen (über)teueren Vertrag vermeintlich leicht abgeschlossen und verdächtig schwer widerrufbar. Bloß, dass die Gesetzeslage hierzu vermutlich nicht so eindeutig ist wie die Abzocker es gerne hätten. Muss man wirklich für eine Dienstleistung zahlen, wenn man sie nie wollte und erst mit einer Mischung aus Unvorsichtigkeit und Täuschung per Mausklick bestellt hat? Am Ende kann nur ein Gericht entscheiden, und welcher ganz normale Mensch will es soweit kommen lassen. Wenige. Also fühlt man sich hilflos und es wird einfach gezahlt, etwa nach dem Motto "ich habe keine Zeit dafür, ich will das doch nicht riskieren..."

Es gab in letzter Zeit einige Warnungen über bufdi.eu im Netz

Eine Nachricht auf der Startseite der www.bundesfreiwilligendienst.de gibt an:  "Stellenbörse "bufdi.eu" – kein Angebot des BAFzA!" distanziert sich und warnt auch vor hohen Kosten.

www.rudern.de gibt am 13.04.2015 die Nachricht vom BAFzA weiter: kein Angebot der BAFzA!

www.kreiszeitung-wochenblatt.de schreibt am 31.01.2015: "Bufdi.EU bittet soziale Einrichtungen zur Kasse"

www.soziale-dienste.net schreibt in einer PDF-Rundmail von November 2014:
"Wichtige Info: Bundesfreiwilligendienst Stellenbörse
Die VN Freiwilligenservice UG, Jessnerstr. 18-20, 10247 versendet momentan offensichtlich die Aufforderung, sich über den Link www.Bufdi.EU/anmelden/ zu einer Stellenbörseanzumelden. Diese Agentur ist uns und dem Deutschen Caritasverband nicht bekannt und es ist ebenso wenig bekannt, dass diese Agentur irgendeinen „Auftrag“ vom Bund hätte. Hier versucht offenkundig ein gewiefter Unternehmer/eine gewiefte Unternehmerin,leicht Geld zu verdienen.Bitte nutzen Sie das Angebot der Agentur nicht! Eine oben beschriebene Aufforderung ist dieser Mail angefügt."
Das trifft es ja.

 Leichter als die offizielle BFD-Seite auffindbar

Nichtdestotrotz: eine Google-Suche nach "bundesfreiwilligendienst" ergibt heute noch an erste Stelle bufdi.eu, und NICHT die offizielle Webseite der Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgabe BAFzA www.bundesfreiwilligendienst.de. Komisch.

6 comments:

  1. Vielen Dank für diesen Bericht. Hier noch weitere Information zu bufdi.eu:

    Der Anbieter VN Freiwilligenservice UG, Berlin, richtete die Website bufdi.eu im Sommer 2014 ein. Er versandte an zahlreiche anerkannte Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst - teils wiederholt - unaufgefordert E-Mails, um Registrierungen für seine Stellenbörse zu gewinnen (Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Die Mails sind teils mit dem Absender "Bundesfreiwilligendienst" bezeichnet. Wie bei den im obigen Bericht erwähnten Postsendungen ist der Text irreführend und weist nicht darauf hin, dass die Registrierung kostenpflichtig sein soll.

    Die Adressdaten für seine Werbemailings scheint der Anbieter aus dem offiziellen Einsatzstellenverzeichnis des BAFzA unter bundesfreiwilligendienst ausgelesen zu haben. Im Falle unserer Einrichtung wurden jedenfalls die nur dort veröffentlichten Adressdaten verwendet.

    Die Mails des Anbieters enthalten einen Link, der mittelbar auf http://www.bufdi.eu/intern/registration/ führt. Der Aufruf dieser Seite war - zumindest zeitweise - so programmiert, dass sich diese Seite erst mit der zweiten Überschrift "Registrierung für Träger und Einsatzstellen" direkt vor den Eingabefeldern öffnet, die darüberliegenden Hinweise auf eine "gebührenpflichtige" Anmeldung also versteckt blieben (Programmierung mittels eines Hashtags /#start). Der Seitenbesucher meinte so, nur tatsächliche Angaben zu machen.

    Ob und seit wann der Text zwischen den Eingabefeldern und dem Feld "Ich akzeptiere die AGB" so lautet wie momentan, erscheint zweifelhaft. Auch der derzeitige Text erscheint nicht hinreichend klar und deutlich. Vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11 mit ähnlichem Sachverhalt (Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis). Insbesondere bleibt bei dem Satz „Sie können unser Angebot im ersten Monat kostenlos nutzen, im Anschluss wird eine Nutzungspauschale von 29 (in Worten neunundzwanzig) Euro netto pro weiteren Monat der miteinander vereinbarten Vertragslaufzeit berechnet (24, in Worten vierundzwanzig Monate).“ unklar, ob diese Laufzeitbindung schon mit dem "Akzeptieren der AGB" eingegangen werden soll oder ob dies erst noch anderweitig – etwa im Anschluss an den ersten kostenlosen Monat – vereinbart werden soll. Ein derartiger Zweifel bei der Auslegung dieser AGB geht zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB.

    Hat sich bei der Registrierung unter "Kontaktdaten" - wo es auch heisst: „Die Kontaktdaten werden ausschließlich für die Kommunikation mit uns verwendet. Sie können bei jeder Stellenausschreibung separate Kontaktdaten angeben“ - ein Ansprechpartner der Einsatzstelle eingetragen, der nicht zu den registerkundigen Vertretungsberechtigten der Einsatzstelle (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand eines eingetragenen Vereins) gehört, so kann gegen einen wirksamen Vertragsschluss auch eingewandt werden, dass die fehlende Vertretungsmacht und der fehlende Geschäftswille, für die Einsatzstelle einen Vertrag zu schließen, für den Anbieter Bufdi.eu offenkundig sind. Daher kommt auch eine Eigenhaftung des sich benennenden Ansprechpartners nicht in Betracht, § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB.

    Der Anbieter versandte nach Registrierung an die vom Ansprechpartner angegebene Adresse E-Mails, die in ihrem Text keine ausdrückliche Bestätigung der Daten des (angeblich) geschlossenen Vertrags (Laufzeit, Entgelt usw.) bringen, obwohl eine derartige Bestätigung auch im B2B-Verkehr üblich ist und erwartet werden dürfte.

    Die Preisangabentags "29 € pro Monat" werden nicht in allen Browsern dargestellt (zB. nicht in Android Chrome). Zudem ist der Preis netto angegeben, was gegen die PreisangabenVO verstößt, zumindest wenn man die Einsatzstellen als Letztverbraucher iSd PreisangabenVO ansieht, so soweit sie die angebotene Leistung (Nutzung der Stellenbörse) nicht weiter umsetzen und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

    (Teil 2 folgt)

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  2. (Teil 2:)

    Unsere Einrichtung war und ist nicht zahlungswillig. Wir haben hilfsweise den angeblichen Nutzungsvertrag wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise wegen Irrtums angefochten und dies mit einigen der genannten Irreführungen und Schwachpunkten in der Gestaltung des Anbieters begründet.

    Übrigens soll sich nach den AGB Nr. 6.2 des Anbieters der (behauptete) Nutzungsvertrag jeweils um 24 Monate verlängern, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird und soll eine Kündigung nach AGB Nr. 6.4 der schriftlichen Form bedürfen.

    Weiter haben wir uns an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (www.bafza.de) als den gesetzlichen Aufgabenträger des Bundesfreiwilligendienstes und an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (www.dsw-schutzverband.de) gewandt und unseren Fall geschildert.

    Unsere Einrichtung wartet ab, ob der Anbieter seine Forderung mit gerichtlichem Mahnbescheid und Klage weiterverfolgt, und werden dies ggf. diesen Stellen mitteilen.

    Schließlich noch 2 weitere Hinweise, die nicht zuletzt im Hinblick auf das oben genannte BGH-Urteil von Interesse sind, wonach bei üblicherweise kostenlosen Internet-Leistungen nicht mit einer Kostenpflicht gerechnet werden muss:

    Der Geschäftsführer des Anbieters Heiner Häntze hat zwischen Frühjahr 2011 und Mitte 2014 die Website www.bfd-fsj.de und dort schon eine Stellenbörse betrieben, unter der sich Einsatzstellen noch kostenlos registrieren konnten (https://web.archive.org/web/20140531192413/http://www.bfd-fsj.de/stellen/). Dies haben seinerzeit zahlreiche Einsatzstellen wahrgenommen. Diese Registrierungen scheinen auf die Website bufdi.eu migriert worden zu sein und dort bislang kostenlos fortgeführt zu werden.

    Das BAFzA hat zwischen 2011 und 2013 zunächst ebenfalls eine offizielle und kostenlose Stellenbörse betrieben, in welcher die einzelne Einsatzstelle sich selbst registrieren und Stellenausschreibungen veröffentlichen konnte (https://web.archive.org/web/20110526175711/http://www.bundesfreiwilligendienst.de/einsatzstellen.html). Das BAFzA gab diese Stellenbörse 2013 auf und ersetzte sie durch das bloße Einsatzstellenverzeichnis, in welchem die Adressdaten der Einsatzstellen von Amts wegen bereitgestellt werden (https://web.archive.org/web/20130427004830/http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fuer-einsatzstellen/einsatzstellensuche.html).

    Heiner Häntze ist nach Webrecherchen nicht primär als Abofallensteller bekannt. Er scheint als Freiwilliger im Ausland tätig gewesen zu sein, Wirtschaftsinformatik studiert zu haben und dies dann zunächst für nicht-kommerzielle Angeboten wie bfd-fsj.de kombiniert zu haben. Dergleichen aber mit bufdi.eu zu einer Einkommensquelle machen zu wollen und dies mit unlauterer Vorgehensweise, noch dazu gegenüber gemeinnützigen Einrichtungen, erscheint bei solchem Werdegang als sehr unglückliche Wende. Es wäre fair und könnte seine Ehre retten, wenn er allen registrierten Einsatzstellen mitteilen würde, die Entgeltforderungen nicht weiterzuverfolgen. Klageweise wird er sie kaum durchsetzen können. Vielleicht könnte er die Site ja auf ein Modell freiwilliger Vergütungen umstellen, nebst weiteren Verbesserungen, wie etwa einem Erscheinungsdatum zu den einzelnen Stellenausschreibungen.

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    1. Hi Peter,

      vielen Dank für das ausführlich und sehr interessanter Kommentar über die geschichtliche Entwicklung dieser Sache. Gern können Sie mich/diesen Blog über die weitere Entwicklung ihres Falles auf dem laufenden halten. Meine Intuition sagt, dass nicht wenige Menschen von dieser Sache betroffen sind und von einem Erfahrungsaustausch profitieren können.

      che

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    2. Hallo Peter,
      auch ich gehöre einer Institution an die darauf reingefallen ist und wir bewegen uns gerade auf einen Rechtsstreit zu. Ich würde mich freuen, wenn wir uns irgendwie vernetzen könnten. Du findest mich auf unserer Vereinswebseite www.ökolöwe.de/stadtgarten
      Viele Grüße,
      Martina

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    3. Peter hat anscheinend seinen eigenen Blogeintrag drüber geschrieben, wo du evtl. erreichen kannst:

      http://rechtundleben.blogspot.de/2015/05/abofalle-bufdieu-ein-erfahrungsbericht.html

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  3. Hallo und einen schönen guten Tag,
    es sind eine Menge Institutionen betroffen. Nur hat man leider jeden post gleich wieder löschen lassen, welches einer Vernetzung nicht zuträglich war. Aber das war ja wohl auch der Grund. Dadurch haben sich aber auf jeden Fall schon einige Betroffene gefunden und Maßnahmen diskutiert. Erfolgreich würde ich sagen und immens aufschlussreich. Meine Daten- und Infosammlung ist schon beträchtlich und ich kann nur jedem raten, Widerspruch einzulegen, auch wenn dann sowas kommt wie "können Sie garnicht, weil B2B-Geschäft" oder so ähnlich. Ansonsten hat Peter schon alles gesagt.

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